Achtung ! Am 23. Januar auch Vereinbarungen für Ältere möglich


ALG II - Empfängerinnen und Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ/FÖJ teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende - das sogenannte Arbeitslosengeld II - die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld nach § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen ist sowohl beim BFD als auch bei FSJ/FÖJ grundsätzlich ein Betrag in Höhe von insgesamt 200 Euro (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Jugendliche unter 27 Jahre können maximal 175,00 EUR erhalten, da Kindergeld ausgezahlt wird. Die Teilnahme an einem BFD oder FSJ/FÖJ ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II).
Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein.
Freiwillige im BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Auch Ausländer/innen können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der BFD wird in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate geleistet.
Von Frauen und Männern ab 27 Jahren kann der Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Sie nehmen an den Seminaren nur in angemessenem Umfang teil. Als angemessen gilt in der Regel mindestens ein Tag pro Monat.
Weitere Informationen unter  www.bundesfreiwilligendienst.de

Wir unterstützen Sie bei der Suche eines geeigneten Platzes im Bundesfreiwilligendienst
in den Bereichen Soziales und Umwelt-Naturschutz.

Derzeit sind  Stellen im Bundesfreiwilligendienst für Jugendliche bis 25 Jahre verfügbar !

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